Wir brauchen von Ihnen: Führerschein, gültigen und nach spanischem Recht anerkannten PA oder Pass und eine Kreditkarte auf den Namen des/der Hauptfahrers/in.
Die erforderlichen Unterlagen, um bei uns ein Fahrzeug mieten zu können, sind:
- Gültiger Personalausweis oder Pass
- Führerschein und falls erforderlich ein internationaler Führerschein (je nach Herkunftsland)
- Kredit- und/oder Debitkarte (letztere unterliegt den Geschäftsbedingungen) auf den Namen des/der Hauptfahrers/in
Beigefügt sind die in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen unter Absatz 3 festgelegten Voraussetzungen. Fahrer:
“3. Fahrer: Der Fahrzeugmieter und die Zusatzfahrer müssen mindestens 18 Jahre alt sein und sind verpflichtet, einen europäischen Personalausweis oder Pass sowie einen Führerschein vorzulegen. Beide Dokumente müssen für die gesamte Mietdauer gültig, in physischem Format, gut lesbar, in gutem Zustand und nach spanischem Recht anerkannt sein. Für das Fahren in Spanien sind nach spanischem Recht gültige Führerscheine von EU- und EWR-Bürgern (Island, Liechtenstein und Norwegen) anerkannt. Von dritten Staaten ausgestellte Führerscheine werden anerkannt, wenn sie die Anforderungen von Artikel 21 der Verordnung über Kraftfahrzeugführer erfüllen; immer unter der Voraussetzung, dass der Führerschein gültig ist, dass der Inhaber das in Spanien erforderliche Mindestalter zum Erlangen eines gleichwertigen spanischen Führerscheins hat und dass nicht mehr als ein Zeitraum von höchstens sechs Monaten seit dem Erlangen des ordentlichen Wohnsitzes in Spanien durch den Inhaber vergangen ist. In allen anderen Fällen ist das Vorlegen eines internationalen Führerscheins zusammen mit dem im Herkunftsland ausgestellten gültigen Führerschein erforderlich. Für zusätzliche Informationen empfehlen wir die Webseite der Spanischen Verkehrsbehörde (DGT): DGT - Für das Führen eines Kraftfahrzeugs in Spanien gültige Führerscheine oder Sie wenden sich direkt an das Konsulat des Landes in Spanien, in dem der Führerschein ausgestellt wurde. Die Überprüfung vorzunehmen, ob sein Führerschein für das Fahren auf spanischem Staatsgebiet gültig ist, liegt in der Verantwortung des Kunden. Führerscheine in elektronischem oder digitalem Format werden bei offiziellen Anwendungen anerkannt, jedoch nicht in fotografischem Format oder als Kopie.”