Ja, mit unserer Abdeckung OK Premium Cover International können Sie auch nach Frankreich, Portugal und Andorra fahren.
Der Abschluss dieser Abdeckung ist NICHT vorgeschrieben, um Spanien zu verlassen. Auf Wunsch kann der Kunde unsere OPC und/oder CAR vereinbaren und damit die Abdeckung auf internationaler Ebene erweitern. In diesem Fall haben Sie die Möglichkeit, am Schalter eine internationale Zusatzabdeckung (INT) abzuschließen, die außerhalb spanischen Territoriums die mit uns vereinbarte Abdeckung (OPC und/oder CAR) erweiternd ergänzt.
Wenn der Kunde dagegen die Abdeckung mit uns nicht vereinbaren will und lieber Selbstbeteiligung und Kaution einbehalten lässt, sollte er wissen, dass er im Fall eines “eventuellen” Unfalls und/oder Zwischenfalls mit dem Fahrzeug für die daraus entstehenden Kosten aufzukommen hat.
Zulässiges Territorium: Das Fahrzeug darf nur auf nationalem Territorium, innerhalb der Europäischen Union, in Andorra und Gibraltar gefahren werden, ausgenommen davon sind Bulgarien, Rumänien, Albanien und das Vereinigte Königreich. Bei grenzüberschreitenden Fahrten hat der Mieter die Zusatzabdeckung INTERNATIONAL (INT) abzuschließen, um eine Abdeckung im Schadensfall für sich selbst, gegebenenfalls die Passagiere und das eigene Fahrzeug zu gewährleisten (immer unter der Voraussetzung einer ordnungsgemäßen und nicht verkehrswidrigen Benutzung). In jedem Fall muss der Mieter in Kenntnis über Voraussetzungen und Genehmigungen für Fahrten außerhalb des nationalen Territoriums sein und die entsprechenden Verträge dafür abschließen. Das Fahrzeug darf nicht an Bord eines Schiffes gebracht oder mit irgendeinem anderen Transportmittel befördert werden, außer es liegt dafür eine im Voraus erteilte schriftliche Genehmigung des Vermieters vor. Wir möchten Sie davon in Kenntnis setzen, dass einige unserer Fahrzeuge mit Geolokalisatoren ausgestattet sind. Sollte festgestellt werden, dass das zulässige Gebiet mit dem Fahrzeug verlassen wurde, wird dies als Nichteinhaltung des Vertrags erachtet und der Vermieter ist berechtigt, dem Mieter Schadenersatz in Rechnung zu stellen, den vorliegenden Vertrag wegen Vertragsbruch durch den Mieter umgehend aufzulösen und entsprechende rechtliche Schritte einzuleiten. Die dabei anfallenden Kosten sind in der Anlage aufgeführt.