Ankregelung: : Alle Mieter und/oder Zusatzfahrer haften gesamtschuldnerisch gegenüber alle Ansprüchen, die dem Mieter aus dem Vertrag und den auf diesen Vertrag anzuwendenden Gesetzen entstehen. a) Voll/Erstattung – Der Mieter zahlt bei Rückgabe des Fahrzeugs (Check-Out) den vollen Tank (100 %). Der Vermieter prüft bei Übergabe (Check-In) den tatsächlichen Füllstand des Tanks und erstattet die Differenz des Tankinhalts gemäß der Tankanzeige in acht Achtel, abzgl. einer Gebühr für Service und Befüllung b) Voll/Voll – Der Kunde erhält den Mietwagen mit vollem Tank und gibt ihn mit vollem Tank zurück. Falls der Mieter das Mietfahrzeug nicht mit vollem Tank ausgehändigt erhält, kann er bei der Übergabe (Check-Out) verlangen, dass der Vermieter ihm das Fahrzeug mit vollem Tank übergibt. Falls der Mieter bei Übergabe den Tankstand nicht reklamieren sollte, gilt das Fahrzeug als vertragsgemäß übergeben. Falls der Mieter jedoch das Fahrzeug bei der Rückgabe (Check-In) das Fahrzeug nicht voll getankt übergeben sollte, wird ihm eine Servicegebühr für die Befüllung des Tanks zzgl. des Preis für die Vollfüllung des Tanks berechnet.