Der Mieter ist für die Zahlung aller Bußgelder während der Mietzeit verantwortlich. Der Mieter ist dazu verpflichtet, den Vermieter über alle Bußgelder zu informieren, die während der Mietzeit gegen das Fahrzeug oder den Fahrer verhängt werden. Der Vermieter stellt dem Mieter in jedem Fall die Kosten für die Zustellung und Bearbeitung von Bußgeldern in Rechnung, die dem Mieter auferlegt wurden. Die Übernahme der Kosten für Bußgelder ist in keiner der abschließbaren Versicherungen enthalten. Sollten die Behörden das Fahrzeug aufgrund einer Handlung oder Unterlassung des Mieters – aus welchem Grund auch immer – einbehalten, haftet der Mieter und entschädigt den Vermieter für alle dadurch entstandenen Kosten und Gewinnausfälle.