Arbeitnehmer:
- PA oder Ausländer-Steuernummer mit Pass und Führerschein
- Letzte Gehalts- oder Lohnabrechnung
- Nachweis als Inhaber des Bankkontos
Selbständige:
- PA oder Ausländer-Steuernummer mit Pass und Führerschein
- Aktualisierter Nachweis zum Erwerbsstatus
- Vierteljährlich abzuführende MwSt. des laufenden Jahres (Modell 303)
- Abgeführte MwSt. des Vorjahres (Modell 390)
- Letzte Einkommensteuererklärung (Modell 100 und Modell 130)
- Letzter monatlicher Beitrag an die Sozialversicherung als Selbständiger
- Nachweis als Inhaber des Bankkontos
Unternehmen:
- Kopie der Steueridentifikationsnummer des Unternehmens
- PA aller Mitglieder der Geschäftsführung
- Gründungsurkunden und Vollmachten
- Körperschaftsteuer (Modell 200)
- Gewinn- und Verlustrechnung
- Vierteljährlich abzuführende MwSt. des laufenden Jahres (Modell 303)
- Abgeführte MwSt. des Vorjahres (Modell 390)
- Nachweis als Inhaber des Bankkontos