Ja, der zweite Fahrer kann das Fahrzeug zurückgeben, da er im Mietvertrag erscheint. Sie erinnern sich sicher, dass Sie beide Ihre Unterlagen vorlegten und den Vertrag unterschrieben? Gut, das bedeutet, dass Sie beide Inhaber des Vertrages sind und sich gleichermaßen Rechte und Verpflichtungen teilen.